- Bedingtgut
- Be|dịngt|gut, das; -[e]s (für Kommissionsgut)
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Bedingtgut — Be|dịngt|gut 〈n. 12u〉 Kommissionsware, Ware, die bei Nichtverkauf zurückgegeben werden kann * * * Be|dịngt|gut, das <o. Pl.>: Kommissionsgut … Universal-Lexikon
Konditionsgut — Konditionsgut, Kommissionsgut, Bedingtgut, Buchhandel: Waren, die der Sortimenter bei Nichtverkauf nach einer vereinbarten Frist an den Verlag zurücksenden kann (Remittenden) oder die er für eine weitere Frist unberechnet am Lager behält… … Universal-Lexikon